Schiedsverfahren

Investor-Staat-Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren [§§ 1025 - 1066 ZPO → Schiedsrichterliches Verfahren] dient dazu, das Verfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Das geht mit einer Verfahrensvereinfachung und dadurch bedingt mit einer Reduktion des durch das Verfahren gewährten Schutzes einher.1)

siehe auch

§§ 1025 - 1066 ZPO → Schiedsrichterliches Verfahren

1)
BGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZB 108/19 ; m.V.a. Klose, NJ 2019, 305, 307