Die Strafe, auch die bloße Ordnungsstrafe, ist im Gegensatz zur reinen Präventionsmaßnahme dadurch gekennzeichnet, dass sie - wenn nicht ausschließlich, so doch auch - auf Repression und Vergeltung für ein rechtlich verbotenes Verhalten abzielt. Dem Täter wird ein Rechtsverstoß vorgehalten und zum Vorwurf gemacht, der durch die Sanktion gesühnt werden soll.1)
→ Recht