Prozessfinanzierungsunternehmen übernehmen gegen einen Anteil des erstrittenen Betrages sämtliche Kosten der Rechtsdurchsetzung und bleiben im Misserfolgsfall mit diesen Aufwendungen allein belastet.1)
Nach Schätzungen solcher Unternehmen beträgt das Volumen der aus finanziellen Gründen nicht geführten Prozesse jährlich insgesamt zwischen 2 und 6 Milliarden Euro.2)
Während der Versicherungsschutz durch Zahlung von Prämien erkauft werden muss, die nicht immer aufgebracht werden können oder wirtschaftlich sinnvoll sind, und zudem bestimmte Rechtsangelegenheiten typischerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, sind die Angebote der Prozessfinanzierungsunternehmen nicht für alle Rechtsangelegenheiten gleichermaßen geeignet. Sie richten sich bevorzugt nicht an Private, sondern an kleinere und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und setzen regelmäßig einen größeren Streitwert voraus.3)
Zudem entstehen durch die Einschaltung eines Dritten zur Prozessfinanzierung zusätzliche Kosten, die den Rechtsuchenden belasten.4)