Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

§ 851d der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Pfändbarkeit von monatlichen Leistungen aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen, die wie Arbeitseinkommen behandelt werden.

§ 851d ZPO

Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.

siehe auch

ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2 → Zwangsvollstreckung
Regelt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners, einschließlich der Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten sowie der Verwertung von gepfändeten Gegenständen.