Das Vollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung der Gläubiger-Interessen [→ Gläubiger]. Dementsprechend gilt die Dispositionsmaxime. Der Gläubiger bestimmt Beginn, Art und Ausmaß des Vollstreckungszugriffs und kann seine Vollstreckungsanträge jederzeit zurücknehmen.1)