Frist

§ 233 ZPO → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Fristversäumnis
Fristenkontrolle
Sorgfaltspflicht in Fristsachen

Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten. Für den Fall, dass die Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft überlassen wird, muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt sein, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden [→ Fristenkontrolle].1)

siehe auch

Rechtsanwalt

1)
BGH, Beschl. v. 10. Februar 2022 - I ZB 46/21; m.w.N.