Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Arrestes

§ 925 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt, dass über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil entschieden wird, wenn Widerspruch erhoben wird.

§ 925 (1) ZPO

Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden.

siehe auch

§ 925 ZPO → Entscheidung nach Widerspruch
Regelt das Verfahren, wenn gegen einen Arrest Widerspruch erhoben wird.