Eine Eingrenzung der Zulassung der Revision muss zweifelsfrei erfolgen, um dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit zu genügen. Danach muss für die Parteien zweifelsfrei zu erkennen sein, welches Rechtsmittel für sie in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist.1)
→ Revision