Eigenhändige Unterschrift

Die eigenhändige Unterschrift ist die handschriftliche Unterzeichnung eines Dokuments durch eine Person selbst, während die stellvertretende Unterschrift von einer bevollmächtigten Person im Namen der eigentlich zuständigen Person vorgenommen wird.

siehe auch

Signatur
Bezieht sich auf verschiedene Arten von Unterschriften und ihre Verwendungen in gerichtlichen und behördlichen Prozessen.