→ Darlegungslast
→ Beweislast
→ tatsächliche Vermutung
Nach den allgemeinen Grundsätzen zur Darlegungs- und Beweislast hat der Anspruchsteller die Voraussetzungen des Anspruchs aus § 7 Abs. 4 Satz 1 TMG einschließlich des Subsidiaritätserfordernisses darzulegen und zu beweisen.1)