Berechnung der neuen Frist bei Verlängerung

§ 224 (3) der Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt, dass die neue Frist im Falle einer Verlängerung von dem Ablauf der vorherigen Frist an berechnet wird, sofern nichts anderes festgelegt ist.

§ 224 (3) ZPO

Im Falle der Verlängerung wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet, wenn nicht im einzelnen Fall ein anderes bestimmt ist.

siehe auch

§ 224 ZPO → Fristverlängerung
Regelt die Möglichkeiten der Fristkürzung und Fristverlängerung im Zivilprozess.