§ 73 (3), (4) PatG → Abhilfe
→ reformatorische Abhilfe
→ kassatorische Entscheidung
Folgen:
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung
Erlaß der mit der Beschwerde beantragten Entscheidung, oder alternativ: Fortsetzung des Verfahrens
Rückzahlung der Beschwerdegebühr (§ 80 (3) PatG)