Zulässigkeit von Vervielfältigungen für wissenschaftliche Forschung

§ 60d (1) des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erlaubt Vervielfältigungen für Text und Data Mining für wissenschaftliche Forschung unter bestimmten Bedingungen.

§ 60d (1) UrhG

Vervielfältigungen für Text und Data Mining (§ 44b Absatz 1 und 2 Satz 1) sind für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zulässig.

siehe auch

§ 60d UrhG → Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
Regelt die Bedingungen und Einschränkungen für das Text und Data Mining von digitalen oder digitalisierten Werken für wissenschaftliche Forschungszwecke.