Veröffentlichung eines Werks

§ 6 (1) UrhG → Veröffentlichte und erschienene Werke
§ 12 UrhG → Veröffentlichungsrecht

Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist (§ 6 Abs. 1 UrhG → → Veröffentlichte und erschienene Werke).1)

siehe auch

1)
BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017 - I ZR 228/15 - Reformistischer Aufbruch