Die Richtlinie 2006/115/EG (Vermiet- und Verleihrecht sowie verwandte Schutzrechte) betrifft das Vermietrecht, Verleihrecht und bestimmte dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte. Von Bedeutung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1, der die Vergütung für öffentliche Wiedergaben regelt.