Stadtpläne und Landkarten

Schutz von Stadtplänen und Landkarten als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art
Datenbankschutz für die Elemente einer Landkarte
Topographische Landkarte

Stadtpläne und Landkarten können als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz genießen, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG handelt.1)Schutz von Stadtplänen und Landkarten als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art

Eine topographische Landkarte enthält eine Zusammenstellung von Daten, die systematisch angeordnet sind. Nach dem Wortlaut der Richtlinie 96/9/EG können neben der Sammlung von Werken auch Daten oder andere Elemente geschützt sein. Bei den Geodaten und den Angaben zu den topographischen Eigenschaften der Landschaft handelt es sich um solche Daten.2)Datenbankschutz für die Elemente einer Landkarte

siehe auch

§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG → Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art

1)
BGH, Hinweisbeschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 121/13; m.w.N.
2)
BGH, Beschluss vom 18. September 2014 - I ZR 138/13 - TK 50