Presseverleger

§ 87f (2) UrhG

Presseverleger ist, wer eine Presseveröffentlichung herstellt. Ist die Presseveröffentlichung in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

siehe auch

§ 87f-k UrhG → Schutz des Presseverlegers