Nichtleistungskondiktion

Eine Nichtleistungskondiktion kann ferner gegeben sein, wenn nicht der Bereicherte, sondern ein Dritter in den Zuweisungsgehalt eines fremden Rechts eingegriffen hat, sofern nicht im Verhältnis des Dritten oder des Entreicherten zum Bereicherten der Vorrang der Leistungskondiktion besteht.1)

siehe auch

Eingriffskondiktion

1)
BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - I ZR 140/15 - YouTube II; m.V.a. Grüneberg/Sprau, BGB, 81. Aufl., § 812 Rn. 41