Leistungsschutzrecht

§ 71 (1) UrhG → Schutz des Herausgebers nachgelassener Werke
§ 72 UrhG → Schutz des Lichtbildes (Fotografen)
§§ 73 ff. UrhG → Schutz des ausübenden Künstlers (Aufführungen, Vorträge)

§ 87b-e UrhG → Schutz des Datenbankherstellers
§ 87f-h → Schutz des Presseverlegers

§ 126 UrhG → Schutz des Herstellers von Tonträgern (Musikaufnahme)

§ 127 UrhG → Schutz des Sendeunternehmens

siehe auch

§ 4 Nr. 9 UWG → Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz