Inkrafttreten

Artikel 11 der Richtlinie 2009/24/EG legt fest, dass die Richtlinie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt.

Artikel 11 Richtlinie 2009/24/EG

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

siehe auch

Richtlinie 2009/24/EG, Kapitel 3 → Schutzmaßnahmen und weitere Bestimmungen
Dieses Kapitel beschreibt die Maßnahmen gegen unerlaubte Kopien und Mittel zur Umgehung von Schutzmechanismen sowie die Anwendung anderer Rechtsvorschriften.