Gerätevergütungspflicht

§ 54a UrhG → Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung

Sowohl die Verfassungs- als auch die europarechtlichen Bedenken werden letztlich darauf gestützt, dass die pauschalisierte Gerätevergütungspflicht den Möglichkeiten des DRM und damit einer individuellen Abrechnung zwischen Rechteinhaber und Nutzer keine Rechnung trage.1)

siehe auch

1)
OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.1.2007 - 20 U 38/06; m.V.a. Geerlings GRUR 2004, 210