Filmzitat

Für den nach §§ 95, 94 UrhG geschützten Filmträger, der das Filmwerk oder die Laufbilder enthält, ist diese Schrankenbestimmung gemäß § 94 Abs. 4 UrhG entsprechend anzuwenden; zu den zulässigen Zitaten gehören demnach Zitate aus Filmen, die auf einem Filmträger aufgenommen sind. Die Regelung ist darüber hinaus, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, auf Filmwerke entsprechend anzuwenden; das zitierende Werk kann also ein Filmwerk sein.1)

siehe auch

§ 51 Satz 1 UrhG → Zitate

1)
BGH, Urt. v. 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05 - TV-Total; m.V.a. BGHZ 99, 162, 166 - Filmzitat