Erstellung von Sicherungskopien

Artikel 5 (2) der Richtlinie 2009/24/EG gestattet die Erstellung von Sicherungskopien, wenn sie für die Benutzung erforderlich sind.

Artikel 5 (2) Richtlinie 2009/24/EG

Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Benutzung erforderlich ist.

siehe auch

Artikel 5 Richtlinie 2009/24/EG → Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
Beschreibt die Ausnahmen, bei denen bestimmte Handlungen keine Zustimmung des Rechtsinhabers erfordern.