Die konkludente Einwilligung in Nutzungshandlungen erlaubt die rechtmäßige Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, wenn der Urheber durch sein Verhalten stillschweigend einer Nutzung zugestimmt hat, die dem objektiven Erklärungswert entspricht und übliche Nutzungshandlungen umfasst, mit denen der Urheber rechnen musste.
→ Urheberrechtsverletzung
Unbefugte Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die Zustimmung des Rechteinhabers.