Einwilligung

Ein Eingriff in ein urheberrechtlich geschütztes Recht [→ Urheberrechtsverletzung] ist nicht rechtswidrig, wenn der Rechteinhaber eine Einwilligung erteilt [→ Einwilligung in die Urheberrechtsverletzung ], die auch stillschweigend erfolgen kann.

siehe auch

Urheberrechtsverletzung
Unbefugte Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die Zustimmung des Rechteinhabers.