Anhang II

Verteilung von Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Zentralkammer 1)

LONDON (Abteilung) PARIS (Sitz) MÜNCHEN (Abteilung)
Büro des Präsidenten
(A) Täglicher Lebensbedarf (B) Arbeitsverfahren;Transportieren (F) Maschinenbau;Beleuchtung; Heizung;Waffen;Sprengen
(C) Chemie; Hüttenwesen (D) Textilien; Papier
(E) Bauwesen; Erdbohren;Bergbau
(G) Physik
(H) Elektrottechnik

siehe auch

EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Internationales Abkommen, das die Schaffung eines zentralen Gerichts für Patentstreitigkeiten in Europa vorsieht und die einheitliche Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden EU-Staaten ermöglicht.

1)
Die Einteilung in acht Sektionen (A bis H) beruht auf der Internationalen Patentklassifikation der Weltorganisation für geistiges Eigentum (http://www.wipo.int/classifications/ipc/en).