Zustellung durch Vertreter

Regel 203 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Möglichkeit der Zustellung durch einen Vertreter gemäß Regel 8.1.

Regel 203 (1) EPGVO

Nimmt ein Vertreter gemäß Regel 8.1 die Zustellung für eine Partei entgegen, kann die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (Case Management System, CMS) vorgenommen werden.

siehe auch

Regel 203 EPGVO → Zustellung von Schriftstücken
Regelt die Zustellung von Schriftstücken im Rahmen von Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht.