Zustellung

Regel 107 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) behandelt die Zustellung von Schriftstücken innerhalb und außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten sowie alternative Verfahren der Zustellung.

Regel 107 (1) EPGVO → Zustellung innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten
Beschreibt die Anforderungen an die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten.

Regel 107 (2) EPGVO → Zustellung außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten
Beschreibt die Anforderungen an die Zustellung der Klageschrift außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten.

Regel 107 (3) EPGVO → Alternative Verfahren der Zustellung
Erlaubt dem Gericht, auf Antrag des Klägers die Zustellung der Klageschrift nach einem alternativen Verfahren oder an einem anderen Ort zuzulassen.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.