Zeitpunkt des Antrags

Regel 378.1 EPGVO beschreibt, wann der Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden kann.

Regel 378.1 EPGVO

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann vor oder nach Einleitung des Verfahrens vor dem Gericht gestellt werden.

siehe auch

Regel 378 → Antrag auf Prozesskostenhilfe
Beschreibt das Verfahren zur Beantragung von Prozesskostenhilfe.