Regel 378.1 EPGVO beschreibt, wann der Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden kann.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann vor oder nach Einleitung des Verfahrens vor dem Gericht gestellt werden.
Regel 378 → Antrag auf Prozesskostenhilfe
Beschreibt das Verfahren zur Beantragung von Prozesskostenhilfe.