Vertraulichkeitsvereinbarung

Die Zulassung der Nebenintervention führt nicht automatisch zur Offenlegung vertraulicher Informationen. Vielmehr können Beschränkungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmten Informationen auferlegt werden, insbesondere wenn diese durch Vertraulichkeitsvereinbarungen geschützt sind.1)

1)
EPG, Lokalkammer München, Entscheidung vom 2. Oktober 2024, UPC_CFI_498/2023