Verpflichtungserklärung

Eine Verpflichtungserklärung ist eine einseitige, rechtlich bindende Erklärung des Beklagten in einem gerichtlichen Verfahren, in der er sich freiwillig verpflichtet, den Forderungen des Klägers nachzukommen, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung über die Begründetheit der Klage bedarf.

Eine Verpflichtungserklärung kann verschiedene Inhalte umfassen: Der Beklagte verpflichtet sich häufig, bestimmte Handlungen künftig zu unterlassen [→ Unterlassungserklärung], wie beispielsweise den Vertrieb eines Produkts, das nach Ansicht des Klägers ein Patent verletzt. Darüber hinaus können zusätzliche Verpflichtungen übernommen werden, etwa die Entfernung bereits vertriebener Produkte vom Markt oder die Zahlung von Schadensersatz.

siehe auch

Verfahrenserklärung