Übersetzung und Forderungen nach Schadenersatz

Artikel 4(4) Verordnung (EU) Nr. 1260/2012

Im Falle eines Rechtsstreits bezüglich einer Forderung nach Schadenersatz zieht das angerufene Gericht, insbesondere wenn der mutmaßliche Patentrechtsverletzer ein KMU, eine natürliche Person, eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, eine Hochschule oder eine öffentliche Forschungseinrichtung ist, in Betracht und beurteilt, ob der mutmaßliche Patentrechtsverletzer, bevor ihm die Übersetzung gemäß Absatz 1 vorgelegt wurde, nicht gewusst hat oder nach vernünftigem Ermessen nicht wissen konnte, dass er das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung verletzt hat.

siehe auch

Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 → Übersetzungsregelungen