Struktur der Gerichtsgebühren

Artikel 36 (3) Satz 2 des Übereinkommens beschreibt die Struktur der Gerichtsgebühren.

Artikel 36 (3) Satz 2

Sie umfassen eine Festgebühr in Kombination mit einer streitwertabhängigen Gebühr oberhalb einer vorab festgesetzten Schwelle.

siehe auch

Artikel 36 (3) → Festsetzung der Gerichtsgebühren
Beschreibt die Festsetzung, Struktur und Zielsetzung der Gerichtsgebühren sowie besondere Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.