Die Zuweisung von Richtern und die Fallzuweisung an die Spruchko¨rper richten sich nach der Verfahrensordnung. Ein Richter des Spruchko¨rpers wird im Einklang mit der Verfahrensordnung zum vorsitzenden Richter ernannt.
Bei Rechtsstreitigkeiten von außergewo¨hnlicher Bedeutung, insbesondere wenn die Entscheidung die Einheitlichkeit und Koha¨renz der Rechtsprechung des Gerichts beru¨hren ko¨nnte, kann das Berufungsgericht auf Vorschlag des vorsitzenden Richters beschließen, die Rechtsstreitigkeit dem Plenum vorzulegen.
Die Spruchko¨rper ko¨nnen im Einklang mit der Verfahrensordnung bestimmte Aufgaben an einen oder mehrere ihrer Richter u¨bertragen.
Ein Richter des Spruchko¨rpers u¨bernimmt im Einklang mit der Verfahrensordnung die Aufgabe des Berichterstatters.
Anhang 1 EPGÜ → Satzung des einheitlichen Patentgerichts
EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent