Rechnungslegungszeitraum

Artikel 29 EPG Satzung:

Der Rechnungslegungszeitraum beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

siehe auch

Anhang 1 EPGÜ → Satzung des einheitlichen Patentgerichts
EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent