Prüfung der Formerfordernisse und weiterer Verfahrensablauf

Regel 54 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anwendung der Regeln zur Prüfung der Formerfordernisse und den weiteren Verfahrensablauf im Zusammenhang mit einer Klage auf Nichtigerklärung.

Regel 54 EPGVO

Die Regeln 27 und 28 gelten entsprechend.

siehe auch

EPGVO, Teil 1, Abschnitt 2 → Klage auf Nichtigerklärung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Nichtigerklärung eines Patents.

Prüfung der Formerfordernisse und weiterer Verfahrensablauf

Regel 71 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Prüfung der Formerfordernisse und den weiteren Verfahrensablauf im Zusammenhang mit einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung.

Regel 71 EPGVO

Die Regeln 27 und 28 gelten entsprechend.

siehe auch

EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 → Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.