Präklusion bezeichnet im rechtlichen Kontext den Verlust eines Rechtes oder einer Möglichkeit, sich in einem Verfahren auf bestimmte Tatsachen, Beweismittel oder Einwände zu berufen, weil diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder in einem bestimmten Verfahrensabschnitt geltend gemacht wurden.
Das Berufungsgericht ist nicht an die Präklusionsentscheidungen des Gerichts erster Instanz gebunden. Das Berufungsgericht hat die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein in erster Instanz zu Recht zurückgewiesenes Vorbringen im Berufungsverfahren berücksichtigt werden kann.1)