Eintragungen in das Register für den einheitlichen Patentschutz

Regel 16 (1) der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz (DOEPS) regelt, welche Angaben in das Register für den einheitlichen Patentschutz eingetragen werden müssen. Dies umfasst unter anderem die Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des Patents, Angaben zum Vertreter des Patentinhabers und Informationen zur Lizenzbereitschaft.

Regel 16 (1) DOEPS

In das Register für den einheitlichen Patentschutz werden folgende Angaben eingetragen:

a) Tag der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents;

b) Tag der Stellung des Antrags auf einheitliche Wirkung;

c) Angaben zur Person des Vertreters des Inhabers des europäischen Patents;

d) Tag und Art der Entscheidung über die Eintragung der einheitlichen Wirkung des europäischen Patents;

e) Tag der Eintragung der einheitlichen Wirkung des europäischen Patents;

f) Tag des Eintritts der Wirkung des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung;

g) teilnehmende Mitgliedstaaten, in denen das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung gilt;

h) Angaben zur Person des Inhabers des europäischen Patents;

i) Name und Wohnort des Erfinders;

j) Rechte am europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung und deren Übertragung;

k) Lizenzzusagen des Inhabers im Rahmen internationaler Normungsgremien;

l) Tag der Abgabe und Rücknahme der Lizenzbereitschaftserklärung;

m) Tag des Erlöschens des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung;

n) Angaben über die Zahlung von Jahresgebühren;

o) Hinweise auf Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht;

p) Hinweise auf Entscheidungen des Einheitlichen Patentgerichts;

q) Tag der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

r) Hinweise auf ergänzende Schutzzertifikate;

s) Angaben zur Niederlassung des Anmelders;

t) Angaben zum Wohnsitz des Anmelders.

siehe auch

Regel 16 DOEPS → Eintragungen in das Register für den einheitlichen Patentschutz
Regelt die Angaben, die in das Register für den einheitlichen Patentschutz eingetragen werden.