Nachvollziehbarkeit

Entscheidungen zu Verfahrensfragen im Einheitspatentgericht müssen den Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit genügen, um die Rechte aller Parteien zu wahren.1)

siehe auch

Verfahrensgrundsätze

1)
EPG, Lokalkammer München, Beschl. v. 10. Februar 2025 – UPC_CFI_599/2024