Mitgliedstaat

Artikel 2 (b) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht bezeichnet einen Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Artikel 2 (b)

„Mitgliedstaat“ bezeichnet einen Mitgliedstaat der Europäischen Union.

siehe auch

Artikel 2 → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Übereinkommens verwendet werden.