Kostenanträge

Regel 326 (3) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, wie und wann Anträge auf Kostenfestsetzung und -verteilung gestellt werden müssen.

Regel 326 (3) EPGVO

Anträge auf Kostenfestsetzung und -verteilung sind innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Verfahrens bei der Kanzlei einzureichen. Die Anträge müssen eine detaillierte Aufstellung der geltend gemachten Kosten sowie die entsprechenden Belege enthalten. Das Gericht entscheidet über die Anträge auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und nach Anhörung der Parteien.

siehe auch

Regel 326 EPGVO → Kosten
Regelt die Bestimmung der Kosten, die im Zusammenhang mit den Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht entstehen.