Kontinuierliche Schulung und regelmäßige Sitzungen

Artikel 19 (3) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt die kontinuierliche Schulung und regelmäßige Sitzungen zur Erörterung von Entwicklungen im Patentrecht.

Artikel 19 (3)

Der Schulungsrahmen leistet eine kontinuierliche Schulung. Es werden regelmäßige Sitzungen aller Richter des Gerichts veranstaltet, um die Entwicklungen im Patentrecht zu erörtern und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Gerichts zu gewährleisten.

siehe auch

Artikel 19 → Schulungsrahmen
Regelt die Einrichtung eines Schulungsrahmens für Richter, um den Sachverstand im Bereich der Patentstreitigkeiten zu verbessern und geografisch breit zu streuen.