Regel 317 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, dass gegen eine Anordnung, mit der ein Streithilfeantrag abgelehnt wird, keine Berufung statthaft ist.
Gegen eine Anordnung, mit der ein Streithilfeantrag abgelehnt wird, ist keine Berufung statthaft.
Regel 316 EPGVO → Aufforderung zur Streithilfe
Erlaubt dem Berichterstatter oder dem Vorsitzenden Richter, eine Person, die vom Ausgang des Verfahrens betroffen ist, zur Streithilfe aufzufordern, und beschreibt die Anforderungen an die Aufforderung und den Streithilfeantrag.
Regel 316A EPGVO → Streitverkündung
Erlaubt einer Partei, die geltend macht, dass eine Person an die Entscheidung über die Klage gebunden sein sollte, die Streitverkündung zu beantragen, und beschreibt die Anforderungen und das Verfahren für die Streitverkündung.