Inkrafttreten

Artikel 7 Verordnung (EU) Nr. 1260/2012

1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

2. Sie gilt ab dem 1. Januar 2014 oder ab dem Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, je nachdem, welcher der spätere Zeitpunkt ist.

siehe auch

Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 → Übersetzungsregelungen
Regelt die Übersetzungsanforderungen für den einheitlichen Patentschutz und legt fest, welche Sprachen für die Patentanmeldung und -übersetzung erforderlich sind, um Kosten zu senken und den Zugang zu erleichtern.