Regel 11 der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz legt die Höhe der Kompensation für Übersetzungskosten im Rahmen des einheitlichen Patentschutzes fest.
Die Erstattung von Übersetzungskosten erfolgt bis zu einem Höchstbetrag und wird in Form eines Pauschalbetrags entsprechend der Gebührenordnung zum einheitlichen Patentschutz gezahlt. Der Höchstbetrag wird festgelegt auf der Grundlage der durchschnittlichen Länge eines europäischen Patents und der durchschnittlichen Übersetzungskosten pro Seite, wobei die durchschnittliche nach Regel 6 EPÜ gewährte Ermäßigung Berücksichtigung findet.
DOEPS → Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz
Regelt die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems.