Der Begriff „Hauptsacheverfahren“ wird verwendet, um das Verfahren zu unterscheiden, in dem über den Kern der Streitigkeit entschieden wird, von anderen Verfahren wie dem Einstweiligen Rechtsschutz. Das Hauptsacheverfahren ist inhaltlich auf die endgültige Entscheidung über die Sache selbst gerichtet, während beispielsweise das Verfahren auf einstweilige Maßnahmen nur vorläufigen Charakter hat.
EPGVO, Teil 1, Abschnitt 1 → Verletzungsklage
Beschreibt den Ablauf einer Verletzungsklage, einschließlich der Einreichung der Klageschrift, der Klageerwiderung, der Widerklage auf Nichtigerklärung und der Erwiderung auf die Widerklage.