Gegenstand

Artikel 1 Verordnung (EU) Nr. 1260/2012

Diese Verordnung setzt die mit Beschluss Nr. 2011/167/EU genehmigte verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen um.

siehe auch

Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 → Übersetzungsregelungen
Regelt die Übersetzungsanforderungen für den einheitlichen Patentschutz und legt fest, welche Sprachen für die Patentanmeldung und -übersetzung erforderlich sind, um Kosten zu senken und den Zugang zu erleichtern.