Gebühren bei mehreren Klägern oder Beklagten

Regel 370.7 EPGVO beschreibt die Gebührenregelung bei mehreren Klägern oder Beklagten oder bei mehreren Patenten.

Regel 370.7 EPGVO

Gibt es bei einer Klage mehr als einen Kläger und/oder mehr als einen Beklagten, oder betrifft die Klage mehrere Patente, ist nur eine Festgebühr und gegebenenfalls eine streitwertabhängige Gebühr zu entrichten.

siehe auch

Regel 370 → Gerichtsgebühren
Beschreibt die verschiedenen Arten von Gerichtsgebühren, einschließlich der Festgebühren, der streitwertabhängigen Gebühren und der Gebühren für andere Verfahren und Verfahrenshandlungen, und legt die Anforderungen an die Zahlung der Gebühren fest.