Gebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung

Regel 70 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Gebührenregelungen für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung.

Regel 70 EPGVO

Der Kläger hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15.2 und Regel 6.3 bis .5 gelten entsprechend.

siehe auch

EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 → Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.