Regel 157 (2) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, dass die Berufung innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Kostenentscheidung eingereicht werden muss und beschreibt das Verfahren zur Einreichung der Berufung.
Die Berufung muss innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Kostenentscheidung eingereicht werden. Das Verfahren zur Einreichung der Berufung ist in Regel 221 beschrieben.
Regel 157 EPGVO → Berufung gegen die Kostenentscheidung
Erlaubt die Berufung gegen die Kostenentscheidung des Berichterstatters gemäß Regel 221.